Aufnahmebedingungen für Shiatsupraktiker


Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Baby- und Kinder-Shiatsutherapeuten e.V. setzt bei ihren Mitgliedern einen festgelegten und erfolgreich geprüften Qualifikations- und Qualitätsstandard voraus. So wird ein professionelles Niveau gesichert, das Vertrauen bei Klienten schafft.


Folgende Qualifikationen sind nachzuweisen:

  1. Shiatsu-Ausbildung, mind. 120 Stunden
  2. Shiatsu-Behandlungspraxis, mind. 30 Stunden
  3. Weiterbildung Shiatsu für Babys und Kinder, mind. 100 Stunden
  4. Shiatsu-Behandlungspraxis mit Babys oder Kindern, mind. 20 Stunden
  5. Erste-Hilfe-Kurs/Notfallkurs für Babys und Kinder, mind. 3 Stunden

 

Details zu den Qualifikationsnachweisen können über die baks-Geschäftsstelle angefordert werden.