Gesicherte Kompetenz schafft Vertrauen
Zweck der baks e.V. Qualitätssicherung ist, im Interesse der kleinen und großen Klienten hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung festzulegen und zu etablieren. Für die Mitglieder sind sie freiwillige Selbstverpflichtung für verantwortungsbewusstes Handeln.
Qualitätssicherung in der Ausbildung
- Ausbildungsinhalte und -umfang der verschiedenen Ausbildungsinstitute sind transparent zu machen. Die vermittelten Inhalte sind dem neuesten Wissensstand anzupassen.
- Ausbildungsinhalte sind in einer ausgewogenen Mischung aus Theorie und Praxis zu vermitteln und müssen einen Transfer zur Umsetzung in die Berufspraxis gewährleisten.
- In der Ausbildung sind qualifizierte Referenten mit entsprechendem beruflichen Hintergrund, Ausbildungskompetenz und Erfahrung in Gruppenführung einzusetzen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
- Eine Zertifizierung zum Baby- und Kinder-Shiatutherapeuten erhalten nur Shiatsupraktiker, die eine den Anforderungen der baks e.V. entsprechende Weiterbildung für Baby- und Kinder-Shiatsu absolviert haben und Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft sind.
- Mitglieder von baks e.V. sind zur kontinuierlichen Weiterbildung verpflichtet. Über einen Zeitraum von 24 Monaten müssen sie an mindestens 15 fachspezifischen Weiterbildungsstunden teilnehmen.
Qualitätssicherung in der Berufsausübung
- Baby-und Kindershiatsu-Therapeuten sind verpflichtet, sich über die einschlägigen Regelungen des Gesetzgebers stets aktuell zu informieren und die zutreffenden Gesetze und Richtlinien zu beachten.
- Sie sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Arbeitsmethode bewusst und verpflichten sich, ihre berufliche Kompetenz eigenverantwortlich zu entwickeln und durch Weiterbildung zu optimieren.
- Sie kennen die Wirkungen ihrer Methoden und wenden sie professionell und achtsam an.
- Sie achten die Autonomie ihrer Klienten und begegnen ihnen mit Anerkennung, Wertschätzung und Achtung. Die Eltern werden als die verantwortlichen Personen für ihr Kind angesehen.
- Sie klären das Anliegen bzw. den Auftrag ihrer Klienten genau. Sie kennen ihre therapeutischen Möglichkeiten und Grenzen und verweisen im Bedarfsfall ein Kind rechtzeitig zu einem entsprechenden Spezialisten.
- Transparenz des Angebotes ist Pflicht, d.h. sie bieten umfassende Informationen, klären auf über den Behandlungsablauf und die Methoden, zeigen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten auf. Die Entscheidung zur Annahme und Umsetzung liegt in der Eigenverantwortung der Klienten.
- Sie informieren, dass sie nicht heilend arbeiten und erstellen eine Klientenvereinbarung, in der festgehalten wird, dass die Anwendungen eine medizinische Behandlung nicht ersetzen.
- Behandlungsverlauf und Ergebnisse sind zu reflektieren: Am Ende einer Behandlung Reflektion vom Klienten, ggf. von den Eltern. Die nächste Behandlung beginnt mit einem Gespräch über Nachwirkung und Veränderung in der Zwischenzeit.
- Sie sind sich bewusst, dass ihre Wahrnehmung durch die eigene Entwicklung geprägt ist und dies ihr therapeutisches Verhalten und Handeln beeinflussen kann.









